Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fort- & Weiterbildungen von LOGOS – Integrative Kognitive Verhaltenstherapie e. V.
Stand: September 2026

Anbieter
LOGOS – Integrative Kognitive Verhaltenstherapie
Verein in Gründung
Emanuel-Geibel-Straße 27
65185 Wiesbaden
Deutschland
Vertretungsberechtigte Personen:
Larissa Griesmeier
Frischta Wendel


§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von LOGOS – Integrative Kognitive Verhaltenstherapie, Verein in Gründung (nachfolgend „LOGOS“).
Das Angebot richtet sich insbesondere an PsychologInnen, HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, BeraterInnen sowie weitere Personen aus psychosozialen, pädagogischen und beratenden Tätigkeitsfeldern, soweit die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen des einzelnen Angebots erfüllt sind.
Die jeweiligen Kursbeschreibungen, Anmeldeunterlagen und Rechnungen enthalten ergänzende Angaben zu Inhalten, Terminen, Veranstaltungsformat, Gebühren und gegebenenfalls besonderen Teilnahmevoraussetzungen.
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese AGB an.
Gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte von VerbraucherInnen, bleiben unberührt.

§ 2 Fachliche Ausrichtung und Zielsetzung
LOGOS bietet berufliche Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Integrativen Kognitiven Verhaltenstherapie sowie angrenzender therapeutischer und beraterischer Methoden an.
Die Fortbildungen dienen der Erweiterung und Vertiefung fachlicher Kenntnisse, praktischer Fertigkeiten und professioneller Handlungskompetenzen.
Die fachliche Ausrichtung von LOGOS basiert unter anderem auf den Grundlagen der Integrativen Kognitiven Verhaltenstherapie.
Die Vorstandsmitglieder und Gründerinnen Larissa Griesmeier und Frischta Wendel verfügen über eine Ausbildung in Integrativer Kognitiver Verhaltenstherapie bei Herrn Harlich H. Stavemann, der Ehrenmitglied des Vereins ist.
Die Angebote von LOGOS stellen Fort- und Weiterbildungen dar. Sie verleihen weder eine staatliche Approbation noch eine staatliche Berufszulassung und ersetzen keine gesetzlich erforderliche Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde oder Psychotherapie.
Die Teilnahme an einer Fortbildung berechtigt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der vermittelten Inhalte. Die Verantwortung für die rechtlich zulässige Ausübung der jeweiligen beruflichen Tätigkeit liegt bei den Teilnehmenden selbst.

§ 3 Fort- und Weiterbildungsangebote
LOGOS bietet insbesondere folgende Fort- und Weiterbildungen an:

1. Integrative KVT – Einführungskurs
Der Einführungskurs vermittelt grundlegende theoretische und praktische Inhalte der Integrativen Kognitiven Verhaltenstherapie und dient als Einstieg in das Fortbildungsangebot von LOGOS.

2. Integrative KVT – Grundkurs
Der Grundkurs vertieft die theoretischen Grundlagen und vermittelt praktische Vorgehensweisen, Methoden und Interventionen der Integrativen Kognitiven Verhaltenstherapie.

3. Integrative KVT – Kasuistik
Angebot ab 2028
Im Rahmen der Kasuistik werden konkrete Fallverläufe, diagnostische und therapeutische Fragestellungen sowie die Planung und Reflexion therapeutischer beziehungsweise beratender Prozesse bearbeitet.

4. Themenworkshops
Angebot ab 2028
LOGOS bietet vertiefende Themenworkshops zu ausgewählten Fragestellungen an.
Hierzu gehören insbesondere:
Frustrationsintoleranz-Probleme
Existentielle Probleme
Selbstwertprobleme
weitere themenspezifische Fortbildungen

5. EMDR
Angebot ab 2028
LOGOS bietet eine Fortbildung im Bereich EMDR an.
Inhalte, Teilnahmevoraussetzungen, Umfang und Abschluss werden in der jeweiligen Kursbeschreibung festgelegt.

6. Klettergestützte Psychotherapie
Angebot ab 2028
LOGOS bietet eine Fortbildung im Bereich der klettergestützten Psychotherapie an.
Inhalte, Teilnahmevoraussetzungen, Umfang und Abschluss werden in der jeweiligen Kursbeschreibung festgelegt.

§ 4 Anmeldung und Zustandekommen des Teilnahmevertrags
Die Anmeldung zu einer Fortbildung erfolgt über das dafür vorgesehene Anmeldeformular oder in einer von LOGOS vorgesehenen anderen Form.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der teilnehmenden Person auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar.
Der Teilnahmevertrag kommt erst durch die ausdrückliche Anmeldebestätigung von LOGOS zustande.
LOGOS prüft die eingegangene Anmeldung sowie gegebenenfalls erforderliche Teilnahmevoraussetzungen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Die Anmeldung wird erst nach erfolgter Prüfung und Bestätigung durch LOGOS verbindlich angenommen.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz, solange keine Teilnahmebestätigung durch LOGOS erfolgt ist.
Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, kann LOGOS eine Warteliste führen. Frei werdende Plätze können in der Reihenfolge der Warteliste vergeben werden.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung des einzelnen Fortbildungsangebots.
Soweit für eine Fortbildung berufliche Vorkenntnisse, therapeutische beziehungsweise beratende Erfahrung oder bestimmte berufliche Qualifikationen erforderlich sind, werden diese in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die für die Teilnahme erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und LOGOS über relevante Änderungen zu informieren.
Die Teilnahme an Fortbildungen mit praktischen Übungen, Fallarbeit, Selbsterfahrung oder vergleichbaren Elementen setzt eine ausreichende persönliche und fachliche Eignung voraus.
LOGOS kann eine Teilnahme ablehnen oder eine bereits begonnene Teilnahme beenden, wenn die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Teilnahme nicht vorliegen oder im Verlauf der Fortbildung nicht mehr gegeben sind.

§ 6 Inhalte und Durchführung
Die Fortbildungen können theoretische Wissensvermittlung, praktische Übungen, Fallarbeit, Reflexion, Selbsterfahrung, Demonstrationen, Supervision oder andere didaktische Elemente enthalten.
Die konkrete Zusammensetzung richtet sich nach dem jeweiligen Fortbildungsangebot.
Soweit nicht anders angegeben, entspricht eine Fortbildungseinheit 45 Minuten.
LOGOS ist berechtigt, Inhalte, Referierende oder den organisatorischen Ablauf in angemessenem Umfang zu verändern, sofern dadurch der Charakter und das wesentliche Ausbildungsziel der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.
Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Dozentin oder eines bestimmten Dozenten besteht nicht.

§ 7 Fachliche Verantwortung und Abgrenzung zur Psychotherapie
Die von LOGOS angebotenen Veranstaltungen dienen der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Soweit im Rahmen einer Fortbildung persönliche Erfahrungen, Selbsterfahrung oder persönliche Themen angesprochen werden, handelt es sich nicht um eine individuelle Psychotherapie.
Die Teilnahme an einer Fortbildung ersetzt keine notwendige psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung.
LOGOS kann Teilnehmende von einzelnen Übungen oder der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dies aus fachlichen, persönlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Soweit ein Ausschluss aufgrund eines in der Person der teilnehmenden Person liegenden Grundes erfolgt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Alle Teilnehmenden verpflichten sich, über persönliche, berufliche und fallbezogene Informationen, die ihnen im Rahmen der Fortbildung über andere Teilnehmende, KlientInnen, PatientInnen oder sonstige Personen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Personenbezogene Informationen aus Fallbesprechungen dürfen nicht außerhalb der Fortbildung weitergegeben werden.
Bei der Darstellung von Fällen sind die geltenden datenschutzrechtlichen und beruflichen Verschwiegenheitsanforderungen einzuhalten.
Personenbezogene Daten sind soweit möglich zu anonymisieren.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Fortbildung fort.

§ 9 Online-Veranstaltungen
Soweit Veranstaltungen online durchgeführt werden, sind die Teilnehmenden für eine geeignete technische Ausstattung und eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.
Kamera und Mikrofon sollen während interaktiver Veranstaltungsanteile grundsätzlich funktionsfähig und – soweit didaktisch erforderlich – eingeschaltet sein.
Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass Dritte keinen unbefugten Einblick oder Zugang zu den Inhalten der Veranstaltung erhalten.
Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, während der Veranstaltung einen angemessenen und störungsfreien Rahmen sicherzustellen.

§ 10 Aufzeichnungen und Weitergabe von Kursmaterialien
Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von Veranstaltungen durch Teilnehmende ist grundsätzlich nicht gestattet.
Dies gilt auch für Screenshots, Bildschirmaufnahmen und sonstige Aufzeichnungen von Online-Veranstaltungen.
Eine Aufnahme ist nur zulässig, wenn LOGOS und alle hiervon betroffenen Personen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.
Die von LOGOS zur Verfügung gestellten Kursunterlagen, Präsentationen, Arbeitsmaterialien und sonstigen Inhalte dürfen ausschließlich für persönliche Fortbildungszwecke verwendet werden.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, kommerzielle Nutzung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung von LOGOS nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.

§ 11 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Fortbildungsangebot kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Soweit für ein Fortbildungsangebot ein Zertifikat vorgesehen ist, richten sich die Voraussetzungen für dessen Erteilung nach dem jeweiligen Curriculum und den veröffentlichten Anforderungen von LOGOS.
Die jeweiligen Voraussetzungen können insbesondere die regelmäßige Teilnahme, das Absolvieren bestimmter Kurse, die Teilnahme an Supervisionen, Fallarbeiten, Workshops oder weitere Nachweise umfassen.
Die Teilnahme an einzelnen Kursen oder Workshops begründet nicht automatisch einen Anspruch auf ein Gesamtzertifikat.
Ein von LOGOS ausgestelltes Zertifikat stellt keinen staatlichen Berufsabschluss, keine Approbation und keine staatliche Berufszulassung dar.

§ 12 Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der jeweiligen Kursgebühr ergibt sich aus der aktuellen Ausschreibung beziehungsweise dem individuellen Angebot.
Nach Prüfung und Bestätigung der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung.
Sofern zwischen Rechnungsstellung und Kursbeginn mindestens vier Wochen liegen, ist eine Teilzahlung in Höhe von 20 % der Rechnungssumme spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.
Die verbleibende Kursgebühr ist entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und spätestens vor Kursbeginn zu entrichten.
Liegen zwischen Rechnungsstellung und Kursbeginn weniger als vier Wochen, ist die gesamte Rechnungssumme innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des jeweiligen Betrags auf dem von LOGOS angegebenen Konto.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann LOGOS nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den reservierten Teilnahmeplatz anderweitig vergeben, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
Ein Rücktritt von einer gebuchten Fortbildung ist gegenüber LOGOS in Textform zu erklären.
Für die Berechnung von Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LOGOS maßgeblich.
Soweit kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bei einem Rücktritt bis spätestens acht Wochen vor Kursbeginn wird die bereits geleistete Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr, mindestens jedoch 100 Euro, erstattet.
Bei einem späteren Rücktritt kann die Teilnahmegebühr grundsätzlich nur dann ganz oder teilweise erlassen werden, wenn eine geeignete Ersatzperson benannt wird und diese den Teilnahmeplatz übernimmt sowie die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung von LOGOS.
Die Nichtteilnahme an einer Veranstaltung aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen lässt die vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen grundsätzlich unberührt.
Bereits besuchte oder teilweise absolvierte Veranstaltungstage werden nicht erstattet.
Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 14 Gesetzliches Widerrufsrecht
VerbraucherInnen steht bei Verträgen, die unter die gesetzlichen Voraussetzungen des Fernabsatzes fallen, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von LOGOS, die den VerbraucherInnen vor beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht unabhängig von den in diesen AGB geregelten freiwilligen Stornierungsbedingungen.
Soweit gesetzlich vorgesehen, kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde und die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 15 Mindestteilnehmerzahl
LOGOS kann die Durchführung einer Fortbildung von einer in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl abhängig machen.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann LOGOS die Veranstaltung absagen.
Im Falle einer Absage durch LOGOS werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für die betreffende Veranstaltung vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 16 Absage oder Änderung durch LOGOS
LOGOS behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder das Veranstaltungsformat zu ändern.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
Erkrankung oder Ausfall einer Dozentin oder eines Dozenten,
Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,
höherer Gewalt,
behördlichen Vorgaben,
erheblichen technischen oder organisatorischen Problemen,
sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar machen.
Bei Ausfall einer Dozentin oder eines Dozenten wird sich LOGOS nach Möglichkeit um eine fachlich geeignete Vertretung bemühen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Dozentin oder einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, erhalten die Teilnehmenden die für diese Veranstaltung bereits gezahlte Kursgebühr zurück.
Bei einer Verschiebung wird den Teilnehmenden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

§ 17 Präsenz- und Online-Veranstaltungen
Die jeweilige Ausschreibung legt fest, ob eine Veranstaltung in Präsenz, online oder in einer Kombination verschiedener Formate stattfindet.
LOGOS kann eine ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Veranstaltung auf ein Online-Format umstellen, wenn die Durchführung in Präsenz aus organisatorischen, gesundheitlichen, technischen, behördlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Eine solche Umstellung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern die wesentlichen Inhalte und der Charakter der Fortbildung erhalten bleiben.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 18 Besondere Regelungen für praktische und körperorientierte Fortbildungen
Bei Fortbildungen mit körperlichen oder sportbezogenen Übungen, insbesondere im Bereich der klettergestützten Psychotherapie, gelten die jeweils vor Ort bekannt gegebenen Sicherheits- und Teilnahmebestimmungen.
Die Teilnahme an praktischen Übungen setzt voraus, dass die Teilnehmenden die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und die Sicherheitsanweisungen der verantwortlichen Personen beachten.
LOGOS ist berechtigt, Personen von einzelnen Übungen auszuschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Die jeweils geltenden gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 19 Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft, Anreise und Verpflegung sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Kursgebühr.
Sofern bei einer Veranstaltung etwas anderes angegeben ist, gelten die jeweiligen Angaben der Kursausschreibung.
Für die Buchung und Bezahlung von Unterkunft und Anreise sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

§ 20 Datenschutz
LOGOS verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von LOGOS.
Die Teilnehmenden sind insbesondere im Rahmen von Fallarbeit, Supervision und praktischen Übungen verpflichtet, die datenschutzrechtlichen und beruflichen Verschwiegenheitsanforderungen einzuhalten.

§ 21 Haftung
LOGOS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LOGOS, seinen gesetzlichen VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmenden übernimmt LOGOS keine Haftung, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

§ 22 Urheberrecht und Nutzung von Kursmaterialien
Sämtliche von LOGOS zur Verfügung gestellten Kursunterlagen, Präsentationen, Arbeitsmaterialien und sonstigen Inhalte sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.
Die Materialien dürfen ausschließlich für persönliche Fortbildungszwecke verwendet werden.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, kommerzielle Nutzung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung von LOGOS nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
Dies gilt insbesondere auch für digitale Kursmaterialien.

§ 23 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber VerbraucherInnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand zugunsten von LOGOS wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 24 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 25 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Maßgeblich für die jeweilige Fortbildung sind zusätzlich die in der konkreten Ausschreibung genannten Inhalte, Termine, Teilnahmevoraussetzungen und organisatorischen Bedingungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen LOGOS und einzelnen Teilnehmenden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.